1. Förderverfahren
Interkommunale Zusammenarbeit:
Die Kommunen Ering und Stubenberg haben für den Breitbandnetzausbau eine kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Kommunen zeitnah das Auswahlverfahren starten werden. Anbieter haben somit die Möglichkeit Synergien zu nutzen, die durch einen zeitgleichen Ausbau des Netzes entstehen.
1. Markterkundung - Bekanntmachung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Ering gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Kommune bittet daher, bis spätestens 15.10.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
2. Ergebnis des Markterkundungsverfahrens zum Breitbandausbau in Stubenberg
Die Gemeinde Stubenberg hat vom 01.09.2014 bis 15.10.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Generell hat die Markterkundung ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant. Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
3. Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Neztes
Die Gemeinde Stubenberg führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur "Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)" in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.
Frist zur Angebotsabgabe: 17.03.2015, 12:00 Uhr
Fristverlängerung (veröffentlicht am 10.03.2015)
Die Frist zur Angebotsabgabe wird bis zum 26.03.2015 (bis 12.00 Uhr Gemeinde Stubenberg oder 15.30 Uhr VG Ering am Inn) verlängert.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt:
- Bekanntmachung Auswahlverfahren
- Anlage - Angaben zum Konzessionsgegenstand
- Übersichtskarte Auswahlverfahren mit den definierten Erschließungsgebieten
- Entwurf des Kooperationsvertrages
- Musterdokument Wirtschaftlichkeitslücke
- Hinweisdokument: Wirtschaftlichkeitslücke Hinweise
4. Auswahlverfahren - Ergebnis
Die Gemeinde Stubenberg hat vom 25.12.2014 bis 26.03.2015 ein Auswahlverfahren gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) durchgeführt.
Das Ergebnis der Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt:
- Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
5. Zuwendungsbescheid Stubenberg
Bürgermeister Willi Galleitner (re.) erhält den Förderbescheid in Höhe von 389.768 € von Dr. Markus Söder (li.) Die Gemeinde Stubenberg hat am 01.12.2015 den Zuwendungsbescheid der Regierung von Niederbayern durch Finanzminister Dr. Markus Söder in München überreicht bekommen.
6. Stellungnahme Stubenberg Kooperationsvertrag
Die Gemeinde Stubenberg hat von der Regierung von Niederbayern die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten und am 11.11.2015 mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) geschlossen. Bis Ende 2016 sollen 375 Gebäude in den Erschließungsgebieten mind. 30 Mbit/s und 92 Gebäude mind. 50 Mbit/s im Download erhalten, und 23 Grundstücke mit Glasfaser angeschlossen werden, insgesamt profitieren 818 Haushalte von dem Breitbandausbau.
Der Vertrag entspricht dem mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag.
Die Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrags bei der Bundesnetzagentur ist im nachfolgenden Dokument dargestellt:
7. Fördersteckbrief
Zur Dokumentation der Infrastrucktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichlinie - BbR) wurde für die Gemeinde Ering ein Fördersteckbrief mit den vorgesehenen Erschließungsgebieten erstellt.
Die Informationen sind in den folgenden Dokumenten dargestellt:
- Fördersteckbrief
- Karte mit Ausbaugebiet
8. Projektbeschreibung
Nach Abschluss der Ausbaumaßnahme und Netzinbetriebnahme am 08.05.2017 ist gemäß Ziffer 9 der Breitbandrichtlinie von der Kommune eine abschließende Projektbeschreibung zu erstellen.
Die Informationen sind in den folgenden Dokumenten dargestellt: