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Härtefall-Hilfen vom Bund

Wir informieren, dass es vom Bund Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger gibt.

 

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern z.B. Heizöl, Pellets und Flüssiggas gegeben. Der Bund hat daraufhin einen Härtefallfonds für Privathaushalte in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zu Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

 

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stubenberg
Di, 25. April 2023

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